Patienten welchen Alters behandeln wir?
Behandlungen mit osteopathischen und manualmedizinischen Techniken sind für Babies, Kinder aller Altersstufen, Jugendliche und Erwachsene geeignet. Eine obere Altersbegrenzung bei Erwachsenen gibt es nicht. Auch schwangere Patientinnen bzw. Wöchnerinnen können behandelt werden.
Dauer und Häufigkeit einer Behandlung?
Die Dauer einer Behandlung richtet sich nach der Beschwerdesymptomatik. Sie liegt bei uns zwischen 50 bis 60 Minuten und gliedert sich in einen Gesprächsteil (Krankengeschichte) sowie den Untersuchungs- und Therapieteil. Eine osteopathische Behandlung sollte mindestens dreimal erfolgen. Der Abstand zwischen den Behandlungen liegt meist zwischen zwei und drei Wochen. Bei akuten Problemen auch in kürzerem Zeitabstand, bei chronischen Beschwerden oder auch um prophylaktisch zu therapieren eher mit längeren Behandlungspausen von vier bis sechs Wochen. Der Körper reguliert und sich selbst und justiert sich in dieser Zeit neu.
Vergütung der Behandlung
Für die Leistungen der Osteopathischen Medizin erfolgt die privatärztliche Abrechnung nach § 6 Abs. 2 der aktuellen amtlichen Fassung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Es werden analoge GOÄ-Ziffern verwandt, die von der Deutschen Gesellschaft für Osteopathische Medizin (DGOM) seit dem 01.10.2005 empfohlen werden.
Eine teilweise Erstattung der Kosten osteopathischer Leistungen ist bei vielen Gesetzlichen Krankenkassen möglich. Genaue Informationen dazu finden Sie unter www.osteokompass.de in der Rubrik Patienteninfo und Krankenkassen.
Generell können Sie unsere Leistungen trotzdem - dann als Selbstzahler - in Anspruch nehmen. In diesem Falle wird der Honorarrahmen im Behandlungsvertrag vereinbart.
Die meisten Privaten Krankenversicherungen und ein Teil der Beihilfestellen übernehmen auch die Kosten für die Osteopathische Medizin. Falls Ihre Versicherung oder andere Kostenträger diesen Anteil nicht übernehmen, steht es Ihnen frei, zu entscheiden, ob Sie eine Selbstbeteiligung im Interesse Ihrer Gesundheit einbringen möchten.
Anerkennung der Osteopathie als Heilkunde
Die Osteopathischen Verfahren sind seit November 2009 von der Bundesärztekammer als Teil und Erweiterung der Manuellen Medizin auch in Deutschland als Heilkunde offiziell anerkannt. Dabei wird Osteopathie in Deutschland von Ärzten, Physiotherapeuten und Heilpraktikern angewandt.
Ausbildung zum Ärztlichen Osteopathen
Der Osteopathische Arzt mit Diplomabschluß in Deutschland genügt folgenden Kriterien:
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